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Allgemeine Voraussetzungen für die Pflege zu Hause

Sofern sich ein pflegender Angehöriger für die Übernahme der häuslichen Pflege entschieden hat, sollte dieser prüfen, ob überhaupt die Möglichkeit dazu besteht. Es müssen gemäß § 44 SGB XI mehrere Voraussetzungen vorliegen, diese müssen erfüllt werden um von der Pflegekasse Leistungen zu erhalten:

Warum die Pflege zu Hause nicht erwerbsmäßig sein darf

Zunächst einmal darf die Pflege nicht erwerbsmäßig sein. Dies bedeutet, dass die Pflege ohne Bezahlung, also ehrenhalber, erfolgen muss. Jedoch erhält die pflegebedürftige Person, welche sich zu Hause von einem Angehörigen pflegen lässt, eine Unterstützung in Form des Pflegegeldes. In § 37 SGB XI ist gesetzlich festgelegt, dass der Betroffene das Pflegegeld monatlich erhält und frei darüber verfügen kann. Jedoch dient das Pflegegeld vorwiegend als finanzielle Anerkennung und Unterstützung für die pflegende Person. Das Pflegegeld darf somit als Bezahlung an die pflegende Person weitergegeben werden.

Kriterien für die Pflege zu Hause: Die Pflegegrade von 2 bis 5

Darüber hinaus muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad von 2 bis 5 erreichen. Der Pflegegrad wird gutachterlich festgestellt und setzte sich aus verschiedenen Punkten zusammen, die im Endergebnis den Pflegegrad bestimmen. Bei einer Gesamtpunktzahl von 27 Punkten oder mehr erhält die betroffene Person den Pflegegrad 2 oder einen jeweils höheren Pflegegrad. Der Pflegegrad 1 reicht hierbei für ein Pflegegeld nicht aus. Jedoch kann zumindest ein monatliches Betreuungsgeld beantragt werden.

Nur eine Pflege im häuslichen Umfeld gilt als eine „Pflege zu Hause“

Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen. Dies bedeutet, dass die Pflege sowohl beim Pflegebedürftigen selbst, als auch bei der Pflegeperson oder in einem betreuten Wohnen stattfinden kann. Bei einer vollstationären Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung besteht somit kein Anspruch auf das Pflegegeld. Darüber hinaus kann es gegebenenfalls notwendig sein, die Wohnsituation den neuen Umständen anzupassen. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ein Umbau der bisherigen Wohnung sind häufig damit verbunden. Egal welche Option gewählt wird, die Wohnsituation muss unbedingt für die Pflege ausgelegt sein. Zudem kann für entsprechende Umbaumaßnahmen ein einmaliger Zuschuss beantragt werden.

Zeitaufwand bei der häuslichen Pflege – wie viele Stunden muss die Pflege in Anspruch nehmen?

Außerdem muss die wöchentliche Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche und mehr als zwei Monate im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Hierbei darf die Pflege auch von mehreren Personen zusammengefasst werden (sogenannte Additionspflege). Dies bedeutet, dass sich mehrere Personen die Arbeit durchaus teilen dürfen. Wichtig ist nur, dass die pflegenden Angehörigen physisch und psychisch stark und gesund genug sind. Sie müssen dazu in der Lage sein, körperlich anstrengende und psychisch belastende Arbeit verrichten zu können. Liegen all diese Voraussetzungen vor, ist es möglich, eine häusliche Pflege zu beginnen und entsprechende Pflegeleistungen zu erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse bei bestimmten Pflegefällen Beiträge für die Rente des pflegenden Angehörigen zahlt. Dies bedeutet, dass ohne eigene Beiträge ein Rentenanspruch erworben werden kann. Für genauere Informationen sollte die entsprechende Pflegekasse oder gesonderte Beratungsstellen kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zu diesem Thema! Unsere Experten helfen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter:

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